„Stille“ Alarmierung (= per Meldeempfänger): „Auslaufende Betriebsstoffe“ lautete die Information auf dem Meldeempfänger. Bei einem Auffahrunfall lief Kühlflüssigkeit aus. Da Kühlflüssigkeit nicht in die Klasse der umweltgefährdenden Gefahrstoffe zählt, war somit kein Eingreifen durch uns notwendig. Wir meldeten uns somit bei der schon vor Ort anwesenden Polizei aus diesem Einsatz ab und fuhren wieder zurück zur Wache.