„Stille Alarmierung“ per Meldeempfänger: Wasserschaden klein“ lautete der Zusatz zum Einsatz. In einer Wohnung lag ein Wasserschaden vor. Am Einsatzort ergab die erkundung, dass der Wasserschaden mit „hauseigenen Wischmitteln“ beseitigt werden konnte. Es war kein weiteres Eingreifen notwendig, wir übergaben die Einsatzstelle an die Bewohner und meldeten uns einsatzbereit an der Wache ab.